Krankentagegeld – nie weniger als das Nettoeinkommen
Krankenhaustagegeld und Krankentagegeld: Worin besteht der Unterschied?
Tagegeld bei Krankheit wird für alle gesetzlich Versicherten bei Verdienstausfall und unabhängig von einem Aufenthalt im Krankenhaus gezahlt. Es ist elementar wichtig für Arbeitnehmer und Selbstständige. Bei längerer Krankheit und damit verbundenem Verdienstausfall sind Arbeitgeber per Gesetz dazu verpflichtet, das Gehalt weitere sechs Wochen auszuzahlen. Man spricht von Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Ab dem 43. Kalendertag wird diese Leistung von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, der Arbeitnehmer erhält jedoch nur 90 % seines bisherigen Bruttolohnes, was lediglich 80% des Nettogehaltes entspricht. Schon nach 6 Wochen entsteht für Arbeitnehmer bei Krankheit eine Liquiditätslücke. In den meisten Haushalten ist das Nettogehalt für die Lebenshaltungskosten verplant, sodass bei fehlendem Ausgleich ein erhöhtes Risiko für Schulden besteht. Mit einer Krankentagegeldversicherung lässt sich die Differenz zwischen normalem Nettolohn und Krankengeld der gesetzlichen Krankenkasse ausgleichen. Noch wichtiger ist das Krankentagegeld für privat Krankenversicherte, denn sie müssen im Krankheitsfall sämtliche fehlenden Einnahmen kompensieren. Von den gesetzlichen Kassen gezahltes Krankentagegeld ist steuerfrei.
Beispiel: Bei einem kumulierten Nettoeinkommen von 1.900 EUR würde das Nettokrankengeld 1.506 EUR betragen, es entstünde also eine Einkommenslücke von 394 EUR. Diese wird durch die Verdienstausfallversicherung ausgeglichen.

Verdienstausfälle Lohnfortzahlung
Angestellte unter der Beitragsbemessungsgrenze erhalten ca. 90 Prozent ihres Nettolohns…

Reha und Krankenhausaufenthalt
Schwere Unfälle oder Erkrankungen erfordern einen langen Genesungsweg.

Monatliches Krankengeld für gesetzlich versicherte Arbeitnehmer/innen
Angestellte unter der Beitragsbemessungsgrenze erhalten ca. 90 Prozent ihres Nettolohns, wobei vom Krankentagegeld auch noch der Arbeitnehmer-Anteil zur Sozialversicherung abgezogen wird.
Bruttogehalt | Nettoentgelt | Krankengeld Netto | Ihnen fehlen monatlich |
---|---|---|---|
Azubis | ca. 700 EUR | ca. 560 EUR | ca. 140 EUR |
1.500 EUR | 1.193 EUR | 921 EUR | 272 EUR |
2.000 EUR | 1.565 EUR | 1.228 EUR | 337 EUR |
2.400 EUR | 1.817 EUR | 1.434 EUR | 383 EUR |
2.800 EUR | 2.051 EUR | 1.619 EUR | 432 EUR |
3.200 EUR | 2.273 EUR | 1.795 EUR | 478 EUR |
3.600 EUR | 2.500 EUR | 1.974 EUR | 526 EUR |
4.000 EUR | 2.723 EUR | 2.150 EUR | 573 EUR |
4.500 EUR | 3.023 EUR | 2.387 EUR | 636 EUR |
5.000 EUR | 3.325 EUR | 2.533 EUR | 792 EUR |
5.500 EUR | 3.621 EUR | 2.533 EUR | 1.088 EUR |
6.000 EUR | 3.910 EUR | 2.533 EUR | 1.377 EUR |
Das gesetzliche Krankengeld beträgt 70% des Bruttoarbeitsentgelts – (höchstens aus 4.125 EUR = Beitragsbemessungsgrenze Kranken-/Pflegeversicherung).
Das aus dem Arbeitsentgelt berechnete Bruttokrankengeld darf 90% des Nettoarbeitsentgelts nicht übersteigen. Vom Bruttokrankengeld sind noch Sozialversicherungsbeiträge zu leisten.
Reha und Krankenhausaufenthalt
Schwere Unfälle oder Erkrankungen erfordern einen langen Genesungsweg, der durch Reha- oder Kurmaßnahmen begünstigt werden kann. Behandlungen dieser Art erfolgen sowohl ambulant als auch stationär.
Hierfür gibt es das Krankenhaustagegeld als Zusatzleistung bei einem Aufenthalt im Krankenhaus. Es ist immer an die stationäre Aufnahme des Versicherten gebunden. Das Krankenhaustagegeld erleichtert den Aufenthalt im Krankenhaus, indem es Mehrkosten abfedert.
Wer sich für längere Zeit in stationäre Behandlung begeben muss, zahlt nicht nur täglich 10 Euro dazu, es kommen noch weitere Kosten wie Besuche in der Cafeteria, Zeitschriften, Telefon- und TV-Kosten sowie Beträge für Fahrten von Familienangehörigen hinzu. Das Tagegeld entlastet und hilft dem Kranken dabei, sich voll und ganz seiner Genesung zu widmen. Auch die Kinderbetreuung kann so gezahlt werden. Da es sich bei dieser Form von Tagesgeld um eine private Krankenversicherungsleistung handelt, können die Beiträge individuell angepasst werden. Dadurch lassen sich Kosten und Nutzen sehr gut gegeneinander abwägen.
Absichern mit der bKV
Um den Zugang zu diesem elementaren, individuellen Schutz zu ermöglichen, ist es ideal, wenn der Arbeitgeber Krankentagegeld im Rahmen der betrieblichen Krankenversicherung als fakultative bKV anbietet. So kann jeder Arbeitnehmer, abgestimmt auf sein persönliches Einkommen, eine Krankentagegeldversicherung zu Sonderkonditionen wählen und ohne Gesundheitsprüfung abschließen. Der Arbeitgeber schafft hierfür lediglich die Rahmenbedingungen.