Taschenrechner und Füller liegen neben einem Formular zur Besteuerungsvariante

Die betriebliche Krankenversicherung in der Steuer

Die betriebliche Krankenversicherung in der Steuer

Für Arbeitgeber stellen Mitarbeiterbenefits eine finanzielle Investition dar. Meistens ergeben sich hier auch steuerliche Fragen. Müssen für die betriebliche Krankenversicherung (bKV) Steuern gezahlt werden? Falls ja, wer kommt dafür auf – Arbeitgeber oder Arbeitnehmer? Als Experten für die bKV liefern wir Ihnen Antworten auf diese Fragen.

Achtung: Diese Informationen stellen keine verbindliche steuerrechtliche Auskunft dar. Bitte wenden Sie sich an den Steuerberater Ihres Vertrauens.

bKV – als Sachbezug steuer- und sozialversicherungsfrei

Als Sachbezug ist die betriebliche Krankenversicherung grundsätzlich steuer- und sozialversicherungsfrei – bis zur Sachbezugsfreigrenze von 50 Euro pro Mitarbeiter und Monat. Nun gibt es zwei Fälle, in denen die bKV versteuert werden muss:

  1. Die monatlichen Kosten pro Mitarbeiter für die bKV übersteigen die Freigrenze.
  2. Ihre Angestellten erhalten weitere Sachbezüge und die Gesamtkosten aller Sachlöhne liegt höher als 50 Euro pro Monat.

Unter diesen Voraussetzungen ist die Abrechnung der bKV als Sachbezug nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG nicht der richtige Weg für Sie. Wird die bKV versteuert, bleiben zumindest andere Sachbezüge von der Versteuerung unberührt, sofern ihre Gesamtsumme unter der 50-Euro-Freigrenze liegt. Zudem können Arbeitgeber die Kosten für die bKV als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen

4 Varianten zur Versteuerung der bKV

Sollte die betriebliche Krankenversicherung als Sachbezug steuerpflichtig werden, gibt es vier Möglichkeiten der Versteuerung.

 

Nettolohnversteuerung

Bei der Nettolohnversteuerung wird ebenfalls das Bruttoeinkommen angehoben. Dabei werden der bKV-Beitrag sowie die anfallenden Steuern und Sozialabgaben berücksichtigt. Im Zuge der Lohnabrechnung werden diese Beträge wiederum abgezogen, sodass der Arbeitnehmer am Ende einen unveränderten Nettolohn ausgezahlt bekommt. Dies bedeutet, dass Sie als Arbeitgeber die gesamten Kosten tragen und für Ihre Angestellten keine finanzielle Belastung entsteht. Allerdings geht die Nettolohnversteuerung mit einem erhöhten Aufwand einher, weil der Nettolohnsteuersatz für jeden Arbeitnehmer individuell errechnet werden muss. 

Individuelle Versteuerung

Der Arbeitgeber erhöht das Bruttoeinkommen des Mitarbeiters soweit, dass der Mitarbeiter nach Abzug des bKV-Beitrags und aller darauf anfallenden Steuern und Sozialversicherungsbeiträge sein bisheriges Nettoeinkommen ausgezahlt bekommt.

Die Erhöhung (bKV-Beitrag und Erhöhung um den Ausgleich der Steuern und Sozialversicherungsbeiträge) wird im Rahmen der Gehaltsabrechnung beim Mitarbeiter lohnversteuert und verbeitragt und der bKV-Beitrag rechnerisch wieder abgezogen. Im Ergebnis erhält der Mitarbeiter ein unverändertes Nettogehalt.

Der Arbeitnehmer wird nicht belastet und Steuern sowie Sozialabgaben trägt vollumfänglich der Arbeitgeber.

Pauschalversteuerung §40 Abs.1 EStG (Durchschnittssteuersatz)

Eine weitere Möglichkeit, um die betriebliche Krankenversicherung zu versteuern, ist die Pauschalversteuerung nach §§ 37b oder 40 EStG. Bei der Pauschalversteuerung gibt es zwei Möglichkeiten:

Pauschalversteuerung nach § 37b EStG (30 % Pauschalsteuer)

Pauschalversteuerung nach § 40 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG (Durchschnittssteuersatz)

Bei der Pauschalversteuerung nach § 37b EStG wird immer ein pauschaler Steuersatz von 30 % erhoben.

Hinzu kommen die Sozialversicherungsbeiträge, die vom Arbeitgeber gezahlt werden.

Diese Variante lohnt sich, wenn Sie bei der Pauschalversteuern nach § 40 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG mehr als 30 % Pauschalsteuer zahlen müssten.

Bedingungen

So müssen die bKV-Beiträge gezahlt werden:

  • jährlich,
  • halbjährlich,
  • vierteljährlich oder
  • monatlich.

Grenze für Pauschalversteuerung sonstiger Bezüge: 10.000 Euro pro Mitarbeiter & pro Jahr

Diese Variante muss beim Finanzamt angemeldet, aber nicht extra beantragt werden.

Bei dieser Versteuerungsvariante ist ein Durchschnittssteuersatz für alle betroffenen Mitarbeiter fällig, der aus ihrem Lohn und den bKV-Beiträgen errechnet wird.

Wird die bKV als sonstiger Bezug gehandhabt, fallen keine Sozialversicherungsbeiträge an.

Bedingungen

So müssen die bKV-Beiträge gezahlt werden:

  • jährlich,
  • halbjährlich oder
  • vierteljährlich.

Grenze für Pauschalversteuerung sonstiger Bezüge: 1.000 Euro pro Mitarbeiter & pro Jahr

Diese Variante muss beim Finanzamt beantragt werden. Ab 20 Mitarbeitern erfolgt meist keine Prüfung – bei weniger Angestellten muss ein Vereinfachungseffekt nachgewiesen werden.

Lohnt sich die betriebliche Krankenversicherung trotz Pauschalsteuer?

Definitiv! Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) ist trotz Pauschalsteuer sehr lohnenswert, weil sie zahlreiche Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bietet. Die Mitarbeiter sind gesünder, motivierter und zufriedener, während der Arbeitgeber sich über eine gesteigerte Leistungsfähigkeit und eine langfristige Mitarbeiterbindung freuen kann. Zudem ist die bKV für Bewerber ein deutliches Zeichen, dass Sie als Arbeitgeber sich um das Wohl Ihrer Mitarbeiter kümmern. Der Deutsche bKV-Service berät Sie gerne bei der Auswahl einer geeigneten bKV.

Die wichtigsten Fragen zur betrieblichen Krankenversicherung (Steuern und Sachbezug):

Wann müssen die Beiträge zur bKV versteuert werden?

Bei der arbeitgeberfinanzierten bKV schließt der Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer eine Zusatzversicherung ab. Die Beitragszahlung übernimmt der Arbeitgeber. Bei der durch den Arbeitgeber übernommenen Beitragszahlung in der Barlohn-Variante stellen die bKV-Beiträge für den Mitarbeiter einen steuer- und sozialversicherungspflichtigen Arbeitslohn dar (geldwerter Vorteil nach § 8 i. V. m. § 19 EStG). Als Sachbezug ist die bKV jedoch bis zum Betrag von 50 Euro (pro Monat und Mitarbeiter) steuer- und sozialversicherungsfrei.

Wie werden die Leistungen aus einer bKV versteuert?

Die empfangenen Leistungen aus einer bKV sind für den Arbeitnehmer immer steuerfrei.

Kann die bKV als Betriebsausgabe abgesetzt werden?

Die Beiträge zur betrieblichen Krankenversicherung sowie die ggf. durch den Arbeitgeber getragenen Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge können gewinnmindernd als Betriebsausgabe abgesetzt werden.

Was passiert, wenn die 50€ Sachbezug bereits ganz oder teilweise verwendet werden?

Überschreitet die Summe der Sachbezüge die 50 Euro pro Monat und Mitarbeiter, werden grundsätzlich sämtliche Sachbezüge in voller Höhe lohnsteuerpflichtig. Hier bietet sich alternativ die Pauschalversteuerung nach § 37b EStG oder § 40 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG an.

Nach § 37b EStG oder § 40 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG pauschal besteuerte Sachbezüge sind bei der Prüfung der 50-Euro-Freigrenze nicht zu berücksichtigen (R 8.1 Abs. 3 S. 1 LStR.) Sofern “neue” Beiträge zur bKV pauschal besteuert werden, hat dies somit keine Auswirkung auf die (bisherige) Anwendung der 50-Euro-Freigrenze.

Das Überschreiten der Sachbezugsfreigrenze wird jeden Monat neu geprüft.

Sie haben noch Fragen?





    Betriebliche Krankenversicherung als Sachbezug – die Versteuerungsvarianten

    Sachbezug § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG

      • bKV als Sachbezug steuer- und sozialversicherungsfrei
      • unverändertes Nettoeinkommen

    Monetärer Aufwand Arbeitgeber

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