Zuzahlung für Brille und Medikamente dank bKV Service

Heil- und Hilfsmittel

“Gesetzlich Krankenversicherte mussten im Jahr 2016 knapp 4 Milliarden Euro aus der eigenen Tasche zahlen.
Allein für Arzneimittel betrug der Eigenanteil knapp 2,2 Milliarden Euro.”

Quelle: M. DU Mont Schauberg

 

 

Zuzahlung für Heil- und Hilfsmittel

Die gesetzliche Krankenkasse leistet auch hier nur für eine Grundversorgung und erstattet nicht die kompletten Kosten. Heil- und Hilfsmittel sind in der Regel immer mit einer Eigenbeteiligung verbunden. Durch Privatrezepte sind zusätzliche umfangreichere Behandlungen möglich, doch die Kosten dafür müssen selbst getragen werden. 

Hilfsmittel

Hilfsmittel, wie z.B. Schuheinlagen, orthopädische Schuhe, Bandagen, Hörgeräte oder Kompressionsstrümpfe tragen zur Vermeidung von Erkrankungen, Fehlstellungen oder sonstigen gesundheitlichen Problemen bei. Die gesetzliche Krankenkasse leistet allerdings z.B. nur für 2 orthopädische Einlagen pro Jahr mit Eigenbeteiligung. Die Übernahme dieses Eigenanteils, sowie weitere Leistungen auf Privatrezept können mit einer betrieblichen Krankenversicherung (bKV) vom Arbeitgeber übernommen werden. Durch die finanzielle Unterstützung sorgen Sie dafür, dass Ihre Mitarbeiter von den modernsten medizinischen Möglichkeiten profitieren und diese dadurch auch öfter in Anspruch nehmen. Eine höhere Inanspruchnahme sorgt nachhaltig für gesunde und zufriedene Mitarbeiter

Heilmittel

Heilmittel, wie z.B. Krankengymnastik, Massagen oder Ergotherapie lindern körperliche Beschwerden und helfen auch bei chronischen Erkrankungen den Gesundheitszustand langfristig zu verbessern. Auch hier leistet die gesetzliche Krankenkasse lediglich für eine Grundversorgung. Wer darüber hinaus mehr und längere Behandlungen wünscht, muss diese aus eigener Taschen zahlen. Durch eine betriebliche Krankenversicherung (bKV) ermöglichen Sie Ihren Mitarbeitern Behandlungen außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch nehmen zu können und sorgen dafür nachhaltig für weniger und kürzere Krankheitszeiten

Eine Brille ist mehr als nur ein funktionales Hilfsmittel

Eine fehlende oder nicht ideal angepasste Brille kann zu Nackenschmerzen, Kopfschmerzen, Schwindel und Konzentrationsstörungen führen. Eine Brille ist außerdem Teil der eigenen Persönlichkeit. Es gibt viele Gründe für eine neue Brille. Man kann sie verlieren, sie kann zu Bruch gehen, oder man benötigt sie aus gesundheitlichen Gründen. Für trendbewusste Menschen kommt noch der Fall in Frage, dass ihre aktuelle Brille einfach nicht mehr modern ist. Auch wenn Ihnen dieser Zustand unerträglich erscheint, ist dies für die Krankenkasse kein Grund für eine neue Brille.

Seit 2004 müssen Erwachsene als Kassenpatienten ihre Brillen und Kontaktlinsen selbst bezahlen. Mit passenden Zusatztarifen für Sehhilfen sinken die eigenen Kosten auf ein überschaubares Maß.

Brillen-Versicherung 
in der bKV

Um trotz allem auf der sicheren Seite zu sein, wenn eine neue Brille fällig wird, ist eine betriebliche Krankenversicherung (bKV) vom Arbeitgeber eine clevere Möglichkeit. Mit einer bKV können sogar Operationen zur Behebung einer Fehlsichtigkeit, wie LASIK inklusive der Vor- und Nachuntersuchung übernommen werden. Auch Sonnenbrillen mit Sehstärke, Kontaktlinsen sowie Reparatur und Reinigungsmittel können mit einer betrieblichen Krankenversicherung durch den Arbeitgeber abgedeckt werden.

Zuzahlung für Medikamente

Wenn man einen Arzt aufsucht, weil man krank ist, erhält man vom ihm meist ein Rezept. Doch je nachdem, um welches Medikament es sich handelt, kann es teuer werden. Denn viele Medikamente sind sehr kostspielig und es erfolgt eine Zuzahlung in Höhe von 5 bis 10 Euro. Ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel und die gesetzlichen Zuzahlungen können über die bKV erstattet werden.

Umfassender 
Gesundheitsschutz

Jeder gesetzlich Versicherte muss zu jedem verschreibungspflichtigen Medikament einen Eigenanteil bezahlen. Mit einer betrieblichen Krankenversicherung (bKV) können ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel und sogar die gesetzlichen Zuzahlungen erstattet werden. Ihre Mitarbeiter bekommen damit Zugang zu privatärztlichen Medikamenten außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung, die unter Umständen weniger Nebenwirkungen und eine höhere Wirksamkeit haben. Damit sorgen Sie als Arbeitgeber dafür, dass sich Ihre Mitarbeiter keine Sorgen mehr um die Kosten nach einem Arzttermin machen müssen und schneller wieder gesund werden.

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