Die betriebliche Krankenversicherung als Sachbezug
Sachlöhne sind für Angestellte eine gute Ergänzung zum Gehalt, weil sie unmittelbar spürbar und eine Form der Wertschätzung durch den Arbeitgeber sind. Seit 2019 wird auch die betriebliche Krankenversicherung (bKV) als Sachbezug anerkannt.
Zu den beliebtesten Sachlöhnen zählen u. a.:
- Essens-Coupons
- Tankgutscheine
- Mobilität (Jobticket, Firmenwagen, Firmenfahrrad)
- Health Benefits wie die bKV
Am cleversten ist es jedoch, wenn Sie Ihren Mitarbeitern die betriebliche Krankenversicherung als Sachbezug anbieten. Denn hierbei gilt die bKV als „beitragsfreier Arbeitslohn“ und muss infolgedessen nicht versteuert werden – sofern die Gesamtsumme unterhalb der Sachbezugsfreigrenze von 50 Euro bleibt.
Die bKV als Sachbezug – 50 Euro Freigrenze pro Monat und Mitarbeiter
Als Sachbezug ist die bKV bis zu einem Betrag von 50 Euro pro Mitarbeiter und Monat steuer- und sozialversicherungsfrei. Hierbei werden allerdings auch andere Sachlöhne berücksichtigt. Wenn Sie die 50-Euro-Freigrenze mit anderen Sachbezügen wie z. B. Tankgutscheinen ausgereizt haben, werden alle Sachbezüge des Monats steuerpflichtig. Sie können die betriebliche Krankenversicherung pauschal versteuern, wenn sie halbjährlich oder jährlich gezahlt wird. Die anderen Sachlöhne bleiben dadurch steuer- und sozialversicherungsfrei (unterhalb der 50-Euro-Freigrenze).
Betriebliche Krankenversicherung – auch als Sachbezug für Minijobber
Wenn Sie als Arbeitgeber Minijobber beschäftigen – also Angestellte, die maximal 520 Euro pro Monat verdienen –, ist die betriebliche Krankenversicherung als Sachbezug auch für Sie interessant. Denn Sachbezüge bis zur monatlichen Freigrenze von 50 Euro sind steuerfrei und ändern nichts am Minijobber-Status. Das bedeutet: Falls Sie Ihren Minijobbern Sachbezüge gewähren und diese in Summe unter 50 Euro im Monat bleiben, wird der Betrag nicht auf das monatliche Entgelt angerechnet. Also ändert sich auch steuerlich nichts für Sie und Ihre im Minijob tätigen Mitarbeiter, selbst wenn das Gehalt und der Wert des Sachbezugs zusammengerechnet 520 Euro überschreiten würden.
Versteuerungsvariante
Sachbezug
§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG
Pauschalversteuerung
nach § 40 Abs. 1 EstG
Pauschalversteuerung
nach § 37b EStG
Nettolohnversteuerung
Individuelle Versteuerung
8 i.V.m. §19 EStG
(geldwerter Vorteil beim Arbeitnehmer)
- bKV als Sachbezug steuer- und sozialversicherungsfrei
- unverändertes Nettoeinkommen
- Durchschnittssteuersatz für alle betroffenen Mitarbeiter wird berechnet (basierend auf Lohn & bKV-Beiträgen)
- max. 1.000 Euro pro Jahr & Person
- Zahlweise: jährlich oder halbjährlich
- keine Sozialver-sicherungsbeiträge
- unverändertes Nettoeinkommen
- pauschaler Steuersatz von 30% für alle betroffenen Mitarbeiter
- max 10.000 Euro pro Jahr
- Zahlweise: monatlich oder mehrmonatlich
- Sozialversicherungsbeiträge werden vom Arbeitgeber gezahlt
- unverändertes Nettoeinkommen
- Bruttoeinkommen wird so weit erhöht, dass nach Abzug des bKV-Beitrags und aller anfallenden Steuern und Sozialversicherungsbeiträge ein unverändertes Nettoeinkommen herauskommt
- Steuersatz wird für jeden Mitarbeiter individuell berechnet
- Bruttoeinkommen wird um den bKV-Beitrag erhöht
- Arbeitnehmer zahlt fällige Sozialversicherungsbeiträge und Steuern selbst
- Folge: verringertes Nettoeinkommen
Monetärer Aufwand Abeitgeber
Administrativer Aufwand Arbeitgeber
Monetärer Aufwand Arbeitnehmer
Achtung: Diese Informationen stellen keine verbindliche steuerrechtliche Auskunft dar. Bitte wenden Sie sich an den Steuerberater Ihres Vertrauens.
Die wichtigsten Fragen zu den Besteuerungsvarianten einer bKV:
Warum müssen die Beiträge zur bKV versteuert werden?
Bei der arbeitgeberfinanzierten bKV schließt der Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer eine Zusatzversicherung ab. Die Beitragszahlung übernimmt der Arbeitgeber. Die durch den Arbeitgeber übernommenen bKV-Beiträge stellen für den Mitarbeiter einen steuer- und sozialversicherungspflichtigen Arbeitslohn dar (geldwerter Vorteil nach § 8 i. V. m. § 19 EStG).
Wie werden die Leistungen aus einer bKV versteuert?
Die empfangenen Leistungen aus einer bKV sind für den Arbeitnehmer immer steuerfrei.
Kann die bKV als Betriebsausgabe abgesetzt werden?
Die Beiträge zur betrieblichen Krankenversicherung sowie die ggf. durch den Arbeitgeber getragenen Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge können gewinnmindernd als Betriebsausgabe abgesetzt werden.
Was passiert, wenn die 50€ Sachbezug bereits ganz oder teilweise verwendet werden?
Überschreiten die Summe der Sachbezüge die 50 EUR, werden grundsätzlich sämtliche Sachbezüge in voller Höhe lohnsteuerpflichtig und es fällt eine Pauschalsteuer an.
Allerdings sind nach § 37b EStG oder § 40 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG pauschal besteuerte Sachbezüge bei der Prüfung der 50 EUR-Freigrenze nicht zu berücksichtigen (R 8.1 Abs. 3 S. 1 LStR.) Sofern “neue” Beiträge zur bKV pauschal besteuert werden, hat dies somit keine Auswirkung auf die (bisherige) Anwendung der 50 EUR- Freigrenze.
Das Überschreiten der 50 EUR-Grenze wird jeden Monat neu geprüft.