Krankentagegeld – nie weniger als das Nettoeinkommen
Bei längerer Krankheit und damit verbundenem Verdienstausfall sind Arbeitgeber per Gesetz dazu verpflichtet, das Gehalt weitere sechs Wochen auszuzahlen. Man spricht von Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Ab dem 43. Kalendertag wird diese Leistung von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, der Arbeitnehmer erhält jedoch nur 80% seines Nettogehaltes. Schon nach 6 Wochen entsteht für Arbeitnehmer bei Krankheit deshalb eine Liquiditätslücke.
Mit einer Krankentagegeldversicherung lässt sich die Differenz zwischen normalem Nettolohn und Krankengeld der gesetzlichen Krankenkasse ausgleichen. Noch wichtiger ist das Krankentagegeld für privat Krankenversicherte, denn sie müssen im Krankheitsfall sämtliche fehlenden Einnahmen kompensieren. Von den gesetzlichen Kassen gezahltes Krankentagegeld ist steuerfrei.
Beispiel: Bei einem Nettoeinkommen von 1.900 EUR würde das Nettokrankengeld 1.506 EUR betragen. Es entsteht also eine Einkommenslücke von 394 EUR. Mit einer betrieblichen Krankenversicherung (bKV) kann der Arbeitgeber diese Lücke schließen.
Verdienstausfälle Lohnfortzahlung
Angestellte unter der Beitragsbemessungsgrenze erhalten ca. 90 Prozent ihres Nettolohns.
Reha und Krankenhausaufenthalt
Schwere Unfälle oder Erkrankungen erfordern einen langen Genesungsweg.
Absichern mit der bKV
Die Unterstützung durch den Arbeitgeber über die Lohnfortzahlung hinaus.
Monatliches Krankengeld für gesetzlich Versicherte
Angestellte unter der Beitragsbemessungsgrenze erhalten ca. 90 Prozent ihres Nettolohns, wobei vom Krankentagegeld auch noch der Arbeitnehmer-Anteil zur Sozialversicherung abgezogen wird.
Bruttogehalt | Nettoentgelt | Krankengeld Netto | Ihnen fehlen monatlich |
---|---|---|---|
Azubis | ca. 700 EUR | ca. 560 EUR | ca. 140 EUR |
1.500 EUR | 1.193 EUR | 921 EUR | 272 EUR |
2.000 EUR | 1.565 EUR | 1.228 EUR | 337 EUR |
2.400 EUR | 1.817 EUR | 1.434 EUR | 383 EUR |
2.800 EUR | 2.051 EUR | 1.619 EUR | 432 EUR |
3.200 EUR | 2.273 EUR | 1.795 EUR | 478 EUR |
3.600 EUR | 2.500 EUR | 1.974 EUR | 526 EUR |
4.000 EUR | 2.723 EUR | 2.150 EUR | 573 EUR |
4.500 EUR | 3.023 EUR | 2.387 EUR | 636 EUR |
5.000 EUR | 3.325 EUR | 2.533 EUR | 792 EUR |
5.500 EUR | 3.621 EUR | 2.533 EUR | 1.088 EUR |
6.000 EUR | 3.910 EUR | 2.533 EUR | 1.377 EUR |
Reha und Krankenhausaufenthalt
Schwere Unfälle oder Erkrankungen erfordern einen langen Genesungsweg, der durch Reha- oder Kurmaßnahmen begünstigt werden kann. Behandlungen dieser Art erfolgen sowohl ambulant als auch stationär. Hierfür gibt es das Krankenhaustagegeld als Zusatzleistung bei einem Aufenthalt im Krankenhaus.
Wer sich für längere Zeit in stationäre Behandlung begeben muss, zahlt nicht nur täglich 10 Euro selbst dazu, es kommen noch weitere Kosten wie Besuche in der Cafeteria, Zeitschriften, Telefon- und TV-Kosten sowie Beträge für Fahrten von Familienangehörigen hinzu. Das Tagegeld entlastet und hilft dem Kranken dabei, sich voll und ganz seiner Genesung zu widmen. Auch die Kinderbetreuung kann so gezahlt werden.
Absichern mit der bKV
Um den Zugang zu diesem elementaren, individuellen Schutz zu ermöglichen, ist es ideal, wenn der Arbeitgeber Krankentagegeld im Rahmen der betrieblichen Krankenversicherung anbietet. So kann jeder Arbeitnehmer, abgestimmt auf sein persönliches Einkommen, eine Krankentagegeldversicherung zu Sonderkonditionen wählen und ohne Gesundheitsprüfung abschließen. Der Arbeitgeber schafft hierfür die Rahmenbedingungen.