bKV FAQ Die wichtigsten Fragen zur betrieblichen Krankenversicherung, kurz beantwortet.

Hier beantworten wir die häufigsten Fragen zu Kosten, Steuer, Versicherungsschutz und Verwaltung der bKV. Ist Ihre Frage nicht dabei, nutzen Sie unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an.

Kurz beantwortet

Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) ist eine private Krankenzusatzversicherung, die der Arbeitgeber als Gruppenvertrag abschließt. Sie ist ab 5 Mitarbeitenden möglich, kostet ab rund 8,50 € pro Kopf und Monat, kommt ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeiten aus und kann als Sachbezug bis 50 € monatlich steuer- und abgabenfrei sein.

Fachlich geprüft von , Geschäftsführer, 20 Jahre bKV-ErfahrungAktualisiert:

Grundlagen der bKV

Eine betriebliche Krankenversicherung ist ein arbeitgeberfinanziertes Gesundheitskonzept: Der Arbeitgeber schließt für seine Mitarbeitenden eine private Krankenzusatzversicherung als Gruppenvertrag ab, ohne Gesundheitsfragen und zu altersunabhängigen Beiträgen.

Der Arbeitgeber ist Versicherungsnehmer und zahlt die Beiträge. Mitarbeitende erhalten Gesundheitsleistungen, die die gesetzliche Krankenversicherung nicht oder nur eingeschränkt zahlt, etwa eine neue Brille oder zweimal jährlich professionelle Zahnreinigung. Die Rechnungen reichen sie direkt beim Versicherer ein und erhalten die Erstattung.

Grundsätzlich Unternehmen jeder Branche. Zu beachten ist nur die Mindestanzahl an Mitarbeitenden: Über den Deutschen bKV-Service ist eine bKV bereits ab 5 Mitarbeitenden möglich.

Das hängt von Tarif und Anbieter ab; üblich sind 10 bis 20 Mitarbeitende. Wir haben Lösungen, mit denen Unternehmen bereits ab 5 Mitarbeitenden eine bKV abschließen können. Die Inhaber zählen dabei mit.

Die Mindestvertragslaufzeit beträgt in den meisten Fällen 24 Monate. Danach kann der Arbeitgeber die Versicherung kündigen.

Kosten & Steuer

Gute Tarife mit großer Leistungsauswahl gibt es ab rund 8,50 € pro Mitarbeiter und Monat. bKV-Tarife werden meist mit Uni-Age-Beiträgen für 16 bis 67 Jahre kalkuliert: ein einheitlicher Beitrag für alle, vom Azubi bis kurz vor der Rente. Gute Tarife kalkulieren auch für Angehörige Uni-Age-Beiträge. Beispielkosten im bKV-Vergleich →

Die bKV kann als Sachbezug innerhalb der Freigrenze von 50 € pro Monat steuer- und sozialversicherungsfrei gewährt werden. Ist die Freigrenze bereits durch andere Sachbezüge wie Tankgutscheine ausgeschöpft, kann der Beitrag pauschal versteuert werden (§ 37b oder § 40 EStG). Für das Unternehmen sind die Beiträge Betriebsausgaben. bKV in der Steuer →

Versicherungsschutz

Nein. Vor Vertragsabschluss werden keine Fragen zum Gesundheitszustand der Mitarbeitenden gestellt.

Nein. Die Leistungen können direkt ab Vertragsbeginn in Anspruch genommen werden.

In den meisten Fällen ja. Bei stationären Tarifen schließen manche Versicherer Hochrisikodiagnosen aus, etwa chronische Erkrankungen oder Krebs, die vor Versicherungsbeginn bestanden. Wir sorgen dafür, dass für alle Mitarbeitenden Vorerkrankungen sowie laufende und angeratene Behandlungen mitversichert werden können.

Ja, fast jeder bKV-Tarif kann auch für Angehörige abgeschlossen werden. Sie erhalten denselben Schutz wie die Mitarbeitenden, zu Konditionen, die privat nicht möglich wären. Die Beiträge für Angehörige zahlt immer der Arbeitnehmer selbst.

Ja. Eine private Krankenversicherung oder Zusatzversicherung steht der bKV nicht im Weg; die Leistungen können zusätzlich genutzt werden. Für die höchstmögliche Erstattung zuerst die gesetzliche oder private Krankenversicherung in Anspruch nehmen, danach die bKV.

Die bKV kann trotzdem abgeschlossen werden. Als Gruppenversicherung ist sie günstiger und meist umfangreicher, und die arbeitgeberfinanzierte bKV ist für Mitarbeitende kostenfrei. Nachdem wir die Gleichwertigkeit bestätigt haben, kann der private Vertrag fristgerecht gekündigt oder zusätzlich weitergenutzt werden.

Ja. Der Arbeitgeber kann zusätzliche Tarife auswählen, die Mitarbeitende auf eigene Kosten abschließen. Weil es Gruppenverträge sind, sind diese arbeitnehmerfinanzierten Tarife deutlich günstiger als gleichwertige private Tarife.

Mitarbeitende & Verwaltung

Es gibt drei Möglichkeiten, unabhängig vom Grund: Der Mitarbeitende führt die Versicherung privat weiter, meist ohne erneute Gesundheitsprüfung; er setzt sie bei einem neuen Arbeitgeber mit identischen Konditionen fort; oder der Vertrag endet zum Austritt. In diesem Fall übernehmen wir die Abmeldung.

Ja. Grundsätzlich werden alle Mitarbeitenden versichert, es können aber Gruppen mit unterschiedlichen Tarifen gebildet werden. Möglich ist auch eine Gesundheitskarriere: Das jährliche Budget steigt mit der Betriebszugehörigkeit.

Das übernimmt das Team des Deutschen bKV-Service. Eine kurze E-Mail an info@dbkvs.de oder ein Anruf unter 02103 3399770 genügt; wir melden den Mitarbeitenden beim Versicherer an oder ab.

Neue Mitarbeitende können jederzeit in die bestehenden Tarife aufgenommen werden, müssen aber beim Versicherer angemeldet werden. Auch das übernehmen wir für Sie per E-Mail oder Telefon.

Viele Anbieter bieten eine Beitragsbefreiung: Ist sie vereinbart, übernimmt der Versicherer während Arbeitsunfähigkeit oder Elternzeit die Beiträge. Dafür zahlt der Arbeitgeber einen kleinen Zuschlag. Ob Tarife eine Beitragsbefreiung enthalten, entscheidet der Arbeitgeber vorab.

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Wir beantworten sie persönlich, innerhalb eines Werktags.

Ob Kosten, Steuer oder die An- und Abmeldung von Mitarbeitenden: Unser Team ist Mo bis Fr von 08:00 bis 19:00 Uhr für Sie da.

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