Der Unterschied zwischen Kassen- und Privatpatienten
Gerade im Krankenhaus zeigt sich der Unterschied zwischen Kassen- und Privatpatienten besonders deutlich. Auch hier leistet die gesetzliche Krankenkasse lediglich für eine Grundversorgung. Wer bessere Leistungen in Anspruch nehmen möchte, muss oftmals tief in die eigene Tasche greifen.
Die Aussicht auf einen bevorstehenden Krankenhausaufenthalt ist vermutlich für niemanden besonders angenehm. Im Grunde ist schon die Sorge um den eigenen Gesundheitszustand beunruhigend genug, doch hinzu kommt noch die Ungewissheit über Unterbringung und Kosten eines stationären Aufenthaltes.
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen gehen zurück
In den kommenden Jahren wird sich die Lücke zwischen Kassen- und Privatpatienten, vor allem bei der Erstattung von Krankenhausleistungen, noch weiter vergrößern. Der Grund dafür liegt in der demographischen Entwicklung in Deutschland, die das soziale System zunehmend vor eine Herausforderung stellt. Leistungsreduzierungen und Beitragserhöhungen sind die Folge davon. Vor allem in Krankenhäusern sind die Auswirkungen für Kassenpatienten besonders deutlich spürbar, da die Behandlungen besonders kostenintensiv sind.
Das übernimmt die gesetzliche Krankenkasse
- Notwendige ärztliche Behandlungen
- Die Behandlung mit Arznei- und andere Hilfsmittel, die für die Genesung notwendig sind
- Die Pflege und die Verpflegung im Krankenhaus
- Den Aufenthalt im Mehrbettzimmer
Die einzelnen Leistungen beschränken sich jeweils auf eine Grundversorgung, damit der Patient wieder gesund werden kann. Die Chance auf Ruhe in einem Einzelzimmer, die für die Genesung vielleicht wichtig wäre, gehört nicht dazu. Und auch wenn man die Behandlung durch den erfahrenen Chefarzt wünscht, muss man diese als Kassenpatient selbst bezahlen.
Das übernimmt die betriebliche Krankenversicherung
- privatärztliche Behandlung (Chefarzt)
- Ambulante Operationen
- Schneller Zugang zu Top-Versorgung im am besten geeigneten Krankenhaus
- Den Aufenthalt im 1- oder 2-Bett-Zimmer
- Transportkosten vom bzw. zum Krankenhaus
Mit einer betrieblichen Krankenversicherung (bKV) für stationäre Aufenthalte werden Ihre Mitarbeiter im Krankenhaus zu Privatpatienten. Sie profitieren von der Behandlungen durch Spezialisten und einer Versorgung nach den besten und modernsten Behandlungsmöglichkeiten.
Chef spendiert Chefarzt
Unsere Strategie: Rechtzeitig absichern.
Wer sich seinen Aufenthalt im Krankenhaus so angenehm wie möglich wünscht, kann dies nur erreichen, indem er die entsprechenden Kosten selbst bezahlt. Doch diese können so hoch sein, dass man sie sich als Durchschnittsverdiener kaum leisten kann. Als Arbeitgeber können Sie mit einer betrieblichen Krankenversicherung (bKV) sicherstellen, dass Ihre Mitarbeiter optimale Krankenhausleistungen in Anspruch nehmen können.
Mit der betrieblichen Krankenversicherung machen Sie möglich, dass Ihre Mitarbeiter in den bevorzugten Status eines Privatpatienten versetzt werden und somit in den Genuss aller Privilegien kommen, die Kassenpatienten eigentlich verwehrt bleiben. Im Falle eines stationären Aufenthalts kann man damit tatsächlich alle Krankenhausleistungen in Anspruch nehmen, die für eine rasche Genesung hilfreich sind – ohne selbst etwas dafür bezahlen zu müssen. Damit erübrigt sich die Frage nach dem Einzel- oder Zweibettzimmer – dass man auf Wunsch vom Chefarzt persönlich behandelt wird, versteht sich ebenfalls von selbst.