Im Urlaub krank zu werden oder einen Unfall zu haben wünscht sich niemand, doch wenn es passiert sollte man gut abgesichert sein. Ein Beispiel: Das Kind von Frau Müller bricht sich im Urlaub beim Fahrradfahren den Arm und muss zum Arzt. Der Arm wird eingegipst und Frau Müller muss die Kosten vor Ort direkt bezahlen. Häufig sind Ärzte im Ausland teurer und Frau Müller muss die Kosten selbst tragen, da ihre gesetzliche Krankenversicherung diese nicht übernimmt. Mit einer Reisekrankenversicherung müsste sie die Kosten nicht komplett aus eigener Tasche zahlen.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen in der Regel im Ausland keine Kosten oder nur Teilleistungen. Wer eine European Health Insurance Card (EHIC) besitzt, kann allerdings auch Leistungen in den Mitgliedsländern der Europäischen Union, Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz, Kroatien, Mazedonien und Serbien in Anspruch nehmen. Sowohl in Deutschland, als auch im Ausland werden die Arztkosten nur in der Höhe erstattet, wie es der Leistungskatalog der jeweiligen Krankenkasse vorsieht. Wenn Sie sich also im Ausland in einer privaten Einrichtung behandeln lassen, gilt selbst die EHIC nicht und Sie müssen die Kosten in voller höher selbst bezahlen. Ebenfalls ausgeschlossen von den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung im Ausland sind Krankenrücktransporte nach Deutschland, selbst dann wenn sie medizinisch notwendig sind.
Sie können eine Jahres-Auslandskrankenversicherungen schon ab 10 € Jahresbeitrag für sich und Ihre gesamte Familie online abschließen. Das Abschließen dauert nur wenige Minuten und ist wesentlich einfacher und günstiger, als für jede Reise einzeln eine Versicherung abzuschließen. Eine solche Versicherung gilt dann für alle Reisen in einem Jahr, solange die Höchstdauer der Aufenthalte nicht überschritten wird. Eine solche Versicherung übernimmt in der Regel einen Teil der Kosten für ambulante Heilbehandlungen beim Arzt, stationäre Behandlungen und Operationen, schmerzstillende Zahnbehandlungen, Medikamente, Verbandmittel und ärztlich angeordneten Rücktransport. In welchem Umfang diese Leistungen übernommen werden und wie hoch die Beiträge und die Höchstdauer der Urlaube seien dürfen, ist von der Versicherung abhängig. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind lediglich Krankheiten, die bereits vor Antritt der Reise bestanden, Routine- oder Vorsorgeuntersuchungen. Zahnbehandlungen, die sich nicht nur auf eine schmerzstillende Maßnahme beschränken sind ebenfalls ausgeschlossen.
Eine betriebliche Krankenversicherung (bKV) kann aus verschiedenen Bausteinen von Ihrem Arbeitgeber zusammengestellt werden. Das hängt ganz davon ab, welchen Versicherungsschutz der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern zur Verfügung stellen möchte. Reiseschutz kann ebenfalls als Teil der betrieblichen Krankenversicherung (bKV) abgeschlossen werden, ist allerdings nicht sinnvoll. Für den Arbeitgeber hat die Absicherung seiner Arbeitnehmer im Urlaub keinen wirklichen Mehrwert. Anders sieht es natürlich bei Bausteinen, wie Vorsorge oder dem Facharzt-Service aus. Bei einem solchen bKV-Tarif profitieren die Arbeitnehmer von Gesundheitsleistungen auf Privatpatientenniveau und der Arbeitgeber von gesunden Mitarbeitern und weniger Krankheitszeiten. Da für die bKV schlicht kein Handlungsbedarf besteht, sollte der Versicherungsschutz für den Urlaub besser privat abgeschlossen werden. Eine Reisekrankenversicherung lässt sich schon in wenigen Minuten für unter 30 € für die ganze Familie abschließen. Eine betriebliche Krankenversicherung (bKV) ist wesentlich komplexer und sollte auf die Tarifbausteine fokussiert werden, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer einen wirklichen Mehrwert bieten.
Der Deutsche bKV-Service ist bei allen Fragen rund um die betriebliche Krankenversicherung Ihr erster Ansprechpartner, über Analyse, Konzeption, Erstellung, Kommunikation sowie die dauerhafte Betreuung Ihrer Arbeitnehmer und Ihres Unternehmens. Alle Informationen finden Sie unter https://dbkvs.de.